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Die
Krankenkassen sind auch bei der Therapiekontrolle sehr an der
Kostendämpfung interessiert und haben sich im Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen
dafür eingesetzt, neben der Polysomnographie (große Schlaflabor-
untersuchung) auch die ambulante Therapiekontrolle in den
Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Die ambulante
Therapiekontrolle wird in der Regel von niedergelassenen Lungenfachärzten
vorgenommen und ist im Vergleich mit stationären Kontrollen im
Schlaflabor kostengünstiger. Die Zahl der Betroffenen, bei denen
die Schlafapnoe diagnostiziert wird,
nimmt ständig zu und damit auch die Kosten diese Erkrankung
zu behandeln. Man rechnet heute mit bis zu drei Millionen potenziell
Betroffenen und die Kosten für die Behandlung eines einzelnen
Patienten belaufen sich auf fünfstellige
Beträge. Die DSGM beziffert die Kosten einer stationären
kardiorespiratorischen Polysomnographie mit € 610,-- plus
Pflegesatzkosten. Dagegen steht ein „standardisiertes
Therapiekontrollpaket“ bei den niedergelassenen Ärzten zur
Diskussion dessen endgültige Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog
aber erst noch beschlossen werden muss. Dieses „Paket“ soll den
Arzt für die ambulante Therapiekontrolle einschließlich weiterer
Messungen, wie Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz sowie
Maskenkontrolle mit ca. € 130,-- entschädigen.
Eine EBM-Ziffer im Leistungskatalog existiert dafür noch
nicht, so dass die
Therapiekontrolle niedergelassener Ärzte bisher von den Kassen nur
mit der Ordinations- und Konsultationsgebühr (rund € 10,--)
abgegolten wird. Für die Ärzte ist diese Situation ziemlich
unbefriedigend, da sie einerseits gerne die ambulante Kontrolle
durchführen würden, aber andererseits die
anfallenden Kosten der Anschaffung von zusätzlichen Messgeräten
und der umfangreicheren Messungen nicht gedeckt sind.
(Quelle:
Ärztezeitung online)
(SHG
Rhein-Main, Helmut Himmighoffen)
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