SAS-KÖLN                                                                      

Informationen von Patienten und Ärzte für Patienten und medizinisches Personal über den Schlaf und Schlafstörungen.    

                                     SAS-Köln, Selbsthilfe Schlafapnoesyndrom Köln

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Letztes Update:
25.12.2003
Diese Seiten wurden von Patienten und Ärzten für Patienten oder Ratsuchende (aber auch medizinisches Personal)  gemacht.  Wir möchten Sie umfangreich über den Schlaf und Schlafstörungen aus medizinischer Sicht informieren. Wir verstehen uns als eine Initiative, die sich mit dem Schlaf und Schlafstörungen im allgemeinen und mit regionalen Besonderheiten und Versorgungsmöglichkeiten im Kölner Raum befassen. Wir sind ehrenamtlich tätig. Wir halten Sie über aktuelle Ereignisse die im Zusammenhang mit Schlafstörungen und deren Behandlungen stehen, auf dem Laufenden.  Wir werden daher unsere Seite regelmäßig aktualisieren. Gerne informieren wir Sie auch direkt über das neue Update, dazu bestellen Sie bitte die Newsletter.   (Newsletter bestellen)

 

Ambulante Therapiekontrolle

   Die Krankenkassen sind auch bei der Therapiekontrolle sehr an der Kostendämpfung interessiert und haben sich im Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen dafür eingesetzt, neben der Polysomnographie (große Schlaflabor- untersuchung) auch die ambulante Therapiekontrolle in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Die ambulante Therapiekontrolle wird in der Regel von niedergelassenen Lungenfachärzten vorgenommen und ist im Vergleich mit stationären Kontrollen im Schlaflabor kostengünstiger. Die Zahl der Betroffenen, bei denen die Schlafapnoe diagnostiziert wird, nimmt ständig zu und damit auch die Kosten diese Erkrankung zu behandeln. Man rechnet heute mit bis zu drei Millionen potenziell Betroffenen und die Kosten für die Behandlung eines einzelnen Patienten belaufen sich auf  fünfstellige Beträge. Die DSGM beziffert die Kosten einer stationären kardiorespiratorischen Polysomnographie mit € 610,-- plus Pflegesatzkosten. Dagegen steht ein „standardisiertes Therapiekontrollpaket“ bei den niedergelassenen Ärzten zur Diskussion dessen endgültige Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog aber erst noch beschlossen werden muss. Dieses „Paket“ soll den Arzt für die ambulante Therapiekontrolle einschließlich weiterer Messungen, wie Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz sowie Maskenkontrolle mit ca. € 130,-- entschädigen.  Eine EBM-Ziffer im Leistungskatalog existiert dafür noch nicht, so dass die Therapiekontrolle niedergelassener Ärzte bisher von den Kassen nur mit der Ordinations- und Konsultationsgebühr (rund € 10,--) abgegolten wird. Für die Ärzte ist diese Situation ziemlich unbefriedigend, da sie einerseits gerne die ambulante Kontrolle durchführen würden, aber andererseits die     anfallenden Kosten der Anschaffung von zusätzlichen Messgeräten und der umfangreicheren Messungen nicht gedeckt sind.

(Quelle: Ärztezeitung online)

(SHG Rhein-Main, Helmut Himmighoffen)

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