SAS-KÖLN                                                                      

Informationen von Patienten und Ärzte für Patienten und medizinisches Personal über den Schlaf und Schlafstörungen.    

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Letztes Update:
25.12.2003
Diese Seiten wurden von Patienten und Ärzten für Patienten oder Ratsuchende (aber auch medizinisches Personal)  gemacht.  Wir möchten Sie umfangreich über den Schlaf und Schlafstörungen aus medizinischer Sicht informieren. Wir verstehen uns als eine Initiative, die sich mit dem Schlaf und Schlafstörungen im allgemeinen und mit regionalen Besonderheiten und Versorgungsmöglichkeiten im Kölner Raum befassen. Wir sind ehrenamtlich tätig. Wir halten Sie über aktuelle Ereignisse die im Zusammenhang mit Schlafstörungen und deren Behandlungen stehen, auf dem Laufenden.  Wir werden daher unsere Seite regelmäßig aktualisieren. Gerne informieren wir Sie auch direkt über das neue Update, dazu bestellen Sie bitte die Newsletter.   (Newsletter bestellen)

 

Merkblatt

Hinweise zur Narkoseführung bei Patienten mit einem Schlafapnoe-Syndrom

 

   Hinweise zur Narkoseführung beim Schlafapnoe-Syndrom von der Anästhesiologie und Intensivmedizin des Universitätsklinikum Essen, durch PD Dr. med. M. Günnicker und Prof. Dr. J. Peters:

1. Praemedikation
Sedativa und Opiate bewirken bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom:
a) eine stärkere Reduktion des Tonus der Pharynxmuskulatur als der Skelettmuskulatur
b) eine Dämpfung der neuronalen Antwort auf Hypoxaemie (Sauerstoffmangel), Hyperkapnie (erhöhter CO2-Gehalt) und Atemwegsverlegung
c) eine Dämpfung der ventilatorischen Antwort auf Hypoxaemie und Hypokapnie.

Sie können somit das Auftreten apnoischer Phasen induzieren. Deshalb sollten Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom grundsätzlich erst im Operationssaal praemediziert werden, falls dieses überhaupt nötig ist. Nach erfolgter Praemedikation sollte eine Kontrolle der respiratorischen Situation mit Hilfe eines Pulsoximeters erfolgen.

2. Durchführung der Narkosen
Grundsätzlich gilt bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom ebenso wie bei allen anderen, dass der verantwortliche Anästhesist das Narkoseverfahren anwendet, das er am besten beherrscht. Wegen der unter anderem durch Sedativa, Opioide und letztlich auch Inhalationsanästhetika bedingten Zunahme respiratorischer Pausen, insbesondere auch in der postoperativen Phase bei Überhang dieser Medikamente, sollten allerdings Regionalanästhesien für Eingriffe im Bereich der oberen und untern Extremitäten sowie am Unterbauch bevorzugt werden. Gemeint sind damit Plexusanästhesien, Spinal- und Periduralanästhesien. Eine zusätzliche Sedierung des Patienten sollte bei vorhandener Aualgesie vorsichtig und unter kontinuierlicher Kontrolle der Sauerstoffsättigung mit der Pulsoximetrie erfolgen.
Ist die Durchführung einer Vollnarkose unerlässlich, sind dabei folgende Punkte zu beachten.

a) Da bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom häufig Anomalien der oberen Atemwege anzutreffen sind (Hypertrophie des Pharynx und der Zunge), muss mit dem Auftreten von Intubationsschwierigkeiten bei der normalen oralen oder auch nasalen endotrachealen Intubation gerechnet werden. Die Bereitstellung eines Fiberbrouchoskopes als Intubationshilfe bei Versagen der laryngoskopischen Intubationsmethoden scheint daher unerlässlich. Zur Klärung des anatomischen Befundes sollte praeoeprativ eine Kehlkopfspiegelung durch einen HNO-Arzt vorgenommen werden.

b) Wegen der starken Reizwirkung von Inhalationsanästhetika auf die oberen Atemwege sollte die Einleitung der Vollnarkose intravenös und nicht mittels Gasanwendung erfolgen. Nach erfolgreicher Einleitung und Fortführung der Narkose unter künstlicher Beatmung mittels Anwendung von Muskelrelaxantien besteht für den Schlafapnoe-Patienten in dieser Phase keinerlei Gefährdung, weil die Beatmung künstlich durchgeführt wird und eine Eigenatmung mit Eintritt von apnoischer Pausen unterbleibt.


3. Beendigung der Narkose
Nach Beendigung der Narkose ist der Patient bei auftretenden Apnoen gefährdet durch die Induktion hypertensiver Krisen, Rhythmusstörungen oder gar eines Myokardinfarktes. Es sollte daher unerlässlich sein, einen Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom auch bei kleineren Eingriffen für mehrere Stunden postoperativ in einem Aufwachraum oder auf einer Intensivstation zu überwachen. Hier sind regelmäßige Kontrollen durch Anwendung des Pulsoximeters möglich. Zur Vermeidung hypertensiver Krisen dient eine kontinuierliche Blutdrucküberwachung, zur Vermeidung oder Entdeckung von Arhythmien oder gar Induktion eines Infarktes eine kontinuierliche EKG-Monitor-Überwachung.

Auf der Intensivstation, im Aufwachraum und erst recht auf der Normalstation sollte der Patient mit Schlaf-Apnoe-Syndrom so früh wie möglich seine CPAP-Masken-Therapie wieder beginnen können.

Wir empfehlen bei der Betreuung unmittelbar postoperativ auf einer Normalstation den Einsatz von Sitzwächtern für die ersten 24 postoperativen Stunden. 

Unterschriften:  Prof. Dr. med. J. Peters       PD Dr. med. M. Günniker

Mit freundlicher Genehmigung der Selbsthilfe Essen Herrn  H.D. Weitermann

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