Hinweise zur Narkoseführung beim
Schlafapnoe-Syndrom von der Anästhesiologie und Intensivmedizin des
Universitätsklinikum Essen, durch PD Dr. med. M. Günnicker und
Prof. Dr. J. Peters:
1. Praemedikation
Sedativa und Opiate bewirken bei Patienten mit
Schlaf-Apnoe-Syndrom:
a) eine stärkere Reduktion des Tonus der Pharynxmuskulatur als
der Skelettmuskulatur
b) eine Dämpfung der neuronalen Antwort auf Hypoxaemie
(Sauerstoffmangel), Hyperkapnie (erhöhter CO2-Gehalt) und
Atemwegsverlegung
c) eine Dämpfung der ventilatorischen Antwort auf Hypoxaemie und
Hypokapnie.
Sie können somit das Auftreten apnoischer Phasen induzieren.
Deshalb sollten Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom grundsätzlich
erst im Operationssaal praemediziert werden, falls dieses überhaupt
nötig ist. Nach erfolgter Praemedikation sollte eine Kontrolle der
respiratorischen Situation mit Hilfe eines Pulsoximeters erfolgen.
2. Durchführung der Narkosen
Grundsätzlich gilt bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom ebenso
wie bei allen anderen, dass der verantwortliche Anästhesist das
Narkoseverfahren anwendet, das er am besten beherrscht. Wegen der
unter anderem durch Sedativa, Opioide und letztlich auch
Inhalationsanästhetika bedingten Zunahme respiratorischer Pausen,
insbesondere auch in der postoperativen Phase bei Überhang dieser
Medikamente, sollten allerdings Regionalanästhesien für Eingriffe
im Bereich der oberen und untern Extremitäten sowie am Unterbauch
bevorzugt werden. Gemeint sind damit Plexusanästhesien, Spinal- und
Periduralanästhesien. Eine zusätzliche Sedierung des Patienten
sollte bei vorhandener Aualgesie vorsichtig und unter
kontinuierlicher Kontrolle der Sauerstoffsättigung mit der
Pulsoximetrie erfolgen.
Ist die Durchführung einer Vollnarkose unerlässlich, sind dabei
folgende Punkte zu beachten.
a) Da bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom häufig Anomalien
der oberen Atemwege anzutreffen sind (Hypertrophie des Pharynx und
der Zunge), muss mit dem Auftreten von Intubationsschwierigkeiten
bei der normalen oralen oder auch nasalen endotrachealen Intubation
gerechnet werden. Die Bereitstellung eines Fiberbrouchoskopes als
Intubationshilfe bei Versagen der laryngoskopischen
Intubationsmethoden scheint daher unerlässlich. Zur Klärung des
anatomischen Befundes sollte praeoeprativ eine Kehlkopfspiegelung
durch einen HNO-Arzt vorgenommen werden.
b) Wegen der starken Reizwirkung von Inhalationsanästhetika auf die
oberen Atemwege sollte die Einleitung der Vollnarkose intravenös
und nicht mittels Gasanwendung erfolgen. Nach erfolgreicher
Einleitung und Fortführung der Narkose unter künstlicher Beatmung
mittels Anwendung von Muskelrelaxantien besteht für den
Schlafapnoe-Patienten in dieser Phase keinerlei Gefährdung, weil
die Beatmung künstlich durchgeführt wird und eine Eigenatmung mit
Eintritt von apnoischer Pausen unterbleibt.
3. Beendigung der Narkose
Nach Beendigung der Narkose ist der Patient bei auftretenden
Apnoen gefährdet durch die Induktion hypertensiver Krisen,
Rhythmusstörungen oder gar eines Myokardinfarktes. Es sollte daher
unerlässlich sein, einen Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom auch
bei kleineren Eingriffen für mehrere Stunden postoperativ in einem
Aufwachraum oder auf einer Intensivstation zu überwachen. Hier sind
regelmäßige Kontrollen durch Anwendung des Pulsoximeters möglich.
Zur Vermeidung hypertensiver Krisen dient eine kontinuierliche
Blutdrucküberwachung, zur Vermeidung oder Entdeckung von Arhythmien
oder gar Induktion eines Infarktes eine kontinuierliche EKG-Monitor-Überwachung.
Auf der Intensivstation, im Aufwachraum und erst recht auf der
Normalstation sollte der Patient mit Schlaf-Apnoe-Syndrom so früh
wie möglich seine CPAP-Masken-Therapie wieder beginnen können.
Wir empfehlen bei der Betreuung unmittelbar postoperativ auf
einer Normalstation den Einsatz von Sitzwächtern für die ersten 24
postoperativen Stunden.
Unterschriften: Prof. Dr. med. J.
Peters PD Dr. med. M. Günniker
Mit freundlicher Genehmigung der
Selbsthilfe Essen Herrn H.D. Weitermann
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